Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Großenkneten, Ahlhorn, G 213, Höhe Einm. Birkenweg, i.g.O. Ri. ortseinwärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 77 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV 3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Oldenburg übersandt.
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