Der Abstandsverstoß erfolgte auf der Bundesautobahn A 61, im Bereich von km 348,0, in der Gemeinde Großniedesheim, FR Speyer . Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Brückenabstandsmessung

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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