Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Mainz, auf der Bundesautobahn A 60, Höhe km 15,1, FR Bingen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 108 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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