Bei einer Geschwindigkeit von 93 km/h wurde der erforderliche Abstand von 46,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der Bundesautobahn A 6, in Höhe km 645,7, in der Gemeinde Waldmohr, Brücke Vogelbach, FR Saarbrücken nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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