Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dessau-Roßlau, Stadt Dessau-Roßlau Roßlau , Mildensee, BAB 9, km 69,3, Ri. München die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 42 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 162 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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