Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde in Stadt Detmold, auf der Remmighauser Straße, in FR Hornsche Straße festgestellt und hatte die Eröffnung eines Bußgeldverfahrens zur Folge. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S350 ergab 72 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Detmold übersandte Anhörung

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