Bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dietmannsried, A 7, Ri. Füssen, Abschnitt 1060, km 6.700 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 11,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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