Bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,42 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dittersdorf, BAB 7, Rtg. München, km 217.5 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung, Video festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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