Bei einer Geschwindigkeit von 95 km/h wurde der erforderliche Abstand von 47,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dormagen, A 57, km 94,100, RF Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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