Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dormagen, auf der A 57, bei km 94,100, Fahrtrichtung Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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