Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dormagen, auf der Bundesautobahn A 57, bei km 94,100, Fahrtrichtung Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Bild festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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