Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dornburg, OT Langendernbach 54, Mainzer Straße, Ecke Brückenstraße, FR Ortseingang die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 62 km/h mit Lasergerät mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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