Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dresden, Bergstraße, in Höhe zwischen Lichtmast-Nr. 78-2 und 80-2, aus Ri. Innsbrucker Straße, in Ri. Nöthnitzer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die  durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 digital wurden 68 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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