Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Merowingerstraße, von Hausnummer 21 – 24, Fahrtrichtung Südring mit 13 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan FM1 dokumentierte mit Foto 43 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Zeugenfragebogen
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