Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, linke Fahrspur Tunnelende um 17 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät TraffiStar S 330 77 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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