Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Norden, rechte Fahrspur Tunnelende mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: TraffiStar S 330, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.

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