Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, linke Fahrspur Tunnelanfang wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.
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