Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Düsseldorf, Rheinufertunnel, in Fahrtrichtung Süden, linke Fahrspur Tunnelanfang um 8 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S330.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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