Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Duisburg, auf der A 42, FR Kamp-Lintfort, bei km 8,351. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 101 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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