Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Duisburg, A59, km 10,020, OB 13 V am 16.09. 2015 um 44 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Radarmessung 124 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg

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Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B270, Gem. Kl-