Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der BAB 59, km 10,020, FR DIN, OB 13V die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt am 06.01.2016 wurden bei erlaubten 80 km/h, 111 km/h mit PoliScan Speed, mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h wurde Verkehrsornungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg

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