Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Edingen-Neckarhausen, auf der BAB 656, bei km 7,108, Mannheim – Heidelberg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 84 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Lasergerät PoliScan Speed stationär festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung
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