Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,30 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Efringen-Kirchen, BAB 5, km 799,5, Fahrtrichtung KA-BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Messtechnik, Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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