Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Egloffstein, St 2191, Abschnitt 1000, km 0.0, Hammerbühl, Ri. Gößweinstein die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 83 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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