Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eich, auf der Gernsheimer Str, ( L 440 ), FR Rhein-Fähre mit 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Verbandsgemeinschaft Wörrstadt übersandt.
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