Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Emden, auf der L 2, Rysumer Landstraße stadtauswärts mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Vordruck Anhörung / Fahrerfeststellung wurde von Bußgeldstelle Stadt Emden übersandt.
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