Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Empfingen, BAB 81, km 638,9, Fahrtrichtung Singen-S nicht eingehalten. Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen
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