Bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Empfingen, BAB 81, km 638,9, Fahrtrichtung Singen-S nicht eingehalten. Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde VKS 4.5 Messung mit Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.