Bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h wurde der erforderliche Abstand von 67,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Emstek, auf der BAB 1, bei km 161,278, Rtg. Osnabrück nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit
Verkehrskontrollsystem VKS 3.0, mit Frontfoto festgestellt und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Cloppenburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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