Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erfurt, auf der Stotternheimer Straße, ggü. 29, FR stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messprotokoll und Foto wurden 53 km/h dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Erfurt übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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