Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Erlangen, auf der A 3, Ri. Frankfurt, im Abschnitt 660, bei km 2.9 um 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung /  Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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