Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h wurde der erforderliche Abstand von 65,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Erlangen, auf der A 3, Ri. Passau, im Abschnitt 700, bei km 1.485 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3, Foto, Video festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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