Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, auf der A 3, Ri. Frankfurt, im Abschnitt 640, bei km 4.9  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 wurden 101 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit

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