Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eschweiler, Jülicher Straße, Sportpark, Rtg. Fronhoven die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 78 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Städte Region Aachen übersandte Anhörungsbogen

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