Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Essen, auf der Bottroper Straße, ggü. Lat.-Nr. 155 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 82 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Essen übersandte Vordruck Anhörung

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