Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Essen, BAB 40, in FR Bochum, Höhe km 63+727. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Foto 129 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Essen übersandte Vordruck Fahreranfrage / Zeugenbefragung
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