Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Esslingen, auf der B 10, Höhe Ausfahrt Oberesslingen, Rtg. Stuttgart mit 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Stadt Esslingen übersandt.

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