Bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der A 8 München, Abschnitt 420, bei km 2.706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS mit Video, Foto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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