Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h der erforderliche Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, AB 420, km 2.706 Eurasburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, §4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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