Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 60,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, AB 420, km 2.706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,52 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand – stationär mit Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”