Bei einer Geschwindigkeit von 162 km/h wurde der erforderliche Abstand von 81,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der A 8, Ri. München, im Abschnitt 420, bei km 2,706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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