Bei einer Geschwindigkeit von 86 km/h wurde der erforderliche Abstand von 43,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf der Bundesautobahn A 8, Ri. München, AB 420, bei km 2,706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,96 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand – stationär festgestellt. Beweismittel: Video, Foto
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.