Bei einer Geschwindigkeit von 86 km/h wurde der erforderliche Abstand von 43,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasburg, auf  der Bundesautobahn A 8, Ri. München, AB 420, bei km 2,706 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,96 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomessgerät Abstand – stationär festgestellt. Beweismittel: Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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