Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Felsberg, auf der BAB 7, bei km 327,600, Richtung Kassel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 37 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die mit Lasergerät mit Foto festgestellte Geschwindigkeit betrug 137 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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