Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Förtha, Ortsrandlage wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 68 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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