Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf dem Schwanheimer Ufer, Anschluss A 5, stadtauswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 91 km/h mit Induktionsschleifenmessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandte Vordruck Anhörung
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