Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der A 66, in Höhe km 112,485, Fahrtrichtung Frankfurt mit 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen und hatte Bußgeldverfahren zur Folge. Festgestellt wurden 84 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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