Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Mörfelder Landstraße, Höhe Bussardschneise, Richtung Stadtmitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 113 km/h mit Sensormessung und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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