Bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Frankfurt am Main, BAB 661, AS F-Eckenheim – AS F- Heddernheim, km 309,000 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, Foto festgestellt. Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlies Bußgeldbescheid

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