Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Frasdorf, auf der Bundesautobahn A 8 Ost, Ab 1160, in Höhe km 3,84 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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