Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, auf der B 31 a, stadteinwärts, Höhe Uferstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 119 km/h bei erlaubten 60 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 39 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landespolizeiamt S-H übersandte Abhörung im Bußgeldverfahren
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