Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Freiburg, Schützenalleetunnel, linke Spur, stadteinwärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Induktionsschleifenmessung mit Foto 75 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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